SPEZIELLE TARIFBESTIMMUNGEN
RMV-Tarifbestimmungen zur Beförderung Schwerbehinderter
Der RMV sorgt dafür, dass Sie auch mit Behinderung beweglich bleiben. Für bestimmte schwerbehinderte Personen besteht die Möglichkeit, alle Verkehrsmittel im gesamten Verbundgebiet des RMV kostenlos zu nutzen. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Begleitpersonen.
RMV-Tarifbestimmungen (Auszug):
4. Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitern
Die Beförderung von Schwerbehinderten richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso wird die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen in allen Verkehrsmitteln des Verbundes durch Bestimmungen dieses Gesetzes geregelt. Abgesehen von dieser Begleiterregelung und der Mitnahme von orthopädischen Hilfsmitteln sowie Führhunden gilt, dass Vergünstigungen nur bestehen, wenn ein gültiger Berechtigungsnachweis (Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes), in dem die einzelnen Vergünstigungen besonders gekennzeichnet sind, vorgewiesen werden kann. Begleitpersonen, deren Notwendigkeit bei der Fahrt durch das "B" im Schwerbehindertenausweis ausgewiesen ist, können auch dann unentgeltlich mitfahren, wenn der Schwerbehinderte kein Beiblatt mit gültiger Wertmarke hat.
Soweit Zuschlagfahrkarten gemäß Ziffer 3.3.1 f) und 3.4.1 i) erforderlich sind, sind diese zu lösen. Für die 1. Klasse gilt die unentgeltliche Nutzung einschließlich berechtigter Begleitpersonen, wenn dies im Schwerbehindertenausweis besonders gekennzeichnet ist.
Wichtiger Hinweis:
Schwerbehindertenausweise, Beiblätter und Wertmarken (Jahreswertmarke oder Halbjahreswertmarke) werden nur vom zuständigen Versorgungsamt ausgegeben. Der Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt mit Wertmarke sind nicht übertragbar und schließen keine Mitnahmeregelung mit ein (außer in dem oben beschriebenen Fall für Begleitpersonen).
Die vollständigen Tarifbestimmungen im RMV
Tarifbestimmungen
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