FAHRGASTRECHTE








Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr
Was beinhalten die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?
Sie verpflichten das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Fahrgäste über ihre Fahrgastrechte und während einer Zugfahrt außerdem über den nächsten Halt, über Verspätungen, Sicherheit und Dienstleistungen im Zug zu informieren.
Fahrgäste haben Anspruch auf Entschädigung oder Erstattung des Fahrpreises bei Verspätungen beziehungsweise bei Zugausfall. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine alternative Beförderung mit einem Fernverkehrszug oder einem Taxi erfolgen.
Wann gelten die Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr?
Sie gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr des RMV umfasst alle Nahverkehrszüge, also S-Bahnen (S), Regionalbahnen (RB), RegionalExpresse (RE) und StadtExpresse (SE). Dabei spielt es keine Rolle, von welchem EVU sie betrieben werden.
Es muss eine mindestens 20-minütige Verspätung an der Zielhaltestelle zu erwarten sein, um einen anderen Zug zu nutzen.
Es muss eine mindestens 60-minütige Verspätung an der Zielhaltestelle zu erwarten sein, um eine Erstattung oder Entschädigung zu beantragen.
Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen RMV-Fahrkarte für den gesamten Reiseweg sein.
Wann besteht ein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises?
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof kann die Reise vorher beendet werden, wenn die gesamte Fahrt durch die Verspätung sinnlos geworden ist. In diesem Fall wird der Fahrpreis erstattet. Das gilt sowohl für die noch nicht durchfahrene Strecke als auch für die bereits durchfahrene Strecke und für die Rückfahrkarte zum Startbahnhof der Reise.
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung?
Wenn der Zielbahnhof mit 60- beziehungsweise 120-minütiger Verspätung erreicht wird, bestehen folgende Entschädigungsansprüche:
Entschädigung bei Nutzung von RMV-Einzelfahrkarten:
Wer mit einer RMV-Einzelfahrkarte mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort ab einer Stunde 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer Verspätung ab zwei Stunden 50 Prozent.
Einzelfahrkarten können nicht für eine Entschädigung gesammelt werden.
Entschädigungen werden allerdings erst ab Beträgen von 4 Euro ausbezahlt.
Entschädigung bei Nutzung von RMV-Zeitkarten:
Wer mit einer RMV-Zeitkarte mit dem Zug unterwegs ist, kann bei einer Verspätung am Zielort von mindestens einer Stunde 1,50 Euro für eine Fahrkarte ohne 1. Klasse-Zuschlag beziehungsweise 2,25 Euro für eine Fahrkarte mit 1. Klasse-Zuschlag erstattet bekommen.
Entschädigungen werden allerdings erst ab Beträgen von 4 Euro ausbezahlt. Zeitkarteninhaber haben jedoch die Möglichkeit, Entschädigungsfälle im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte zu sammeln.
Wann darf ein anderes Verkehrsmittel genutzt werden?
Nutzung eines anderen Zuges
Wenn abzusehen ist, dass der Zug mit mindestens 20 Minuten Verspätung sein Ziel erreichen wird, darf auch ein Fernverkehrszug, zum Beispiel ein IC oder ICE, genutzt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden erstattet. Allerdings dürfen weder Züge mit Reservierungspflicht noch Sonderzüge genutzt werden. Stark vergünstigte RMV-Fahrkarten wie zum Beispiel Gruppentageskarten, KombiTickets, SemesterTickets und das Hessenticket sind von dieser Regelung ausgenommen.
Nutzung eines anderen Verkehrsmittels
Ist zu erwarten, dass ein Zug mit einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr um mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen wird, darf auch ein Taxi genutzt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden bis maximal 80,00 Euro erstattet. Diese Regelung gilt auch bei Ausfall des letzten fahrplanmäßigen Zuges des Tages, wenn ansonsten das Ziel nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann. Allerdings sind zunächst eventuell zur Verfügung gestellte Ersatzangebote (z. B. Busnotverkehre) zu nutzen.
Wann ist eine Erstattung oder Entschädigung nicht möglich?
Sie ist nicht möglich, wenn die Verspätung durch betriebsfremde, nicht vermeidbare Umstände (wie zum Beispiel Unwetter), eigenes Verschulden des Fahrgastes oder durch ein nicht abwendbares Verhalten eines Dritten (wie zum Beispiel Suizid) verursacht wird.
Weitere Ansprüche - zum Beispiel bei einem verpassten Flug oder bei einer nicht mehr nutzbaren Kino-Eintrittskarte et cetera - werden nicht übernommen.
Nähere Einzelheiten können dem Paragraf 15 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV entnommen werden.
Wie können die Ansprüche geltend gemacht werden?
Die Abwicklung der Anträge auf Erstattung / Entschädigung von RMV-Fahrkarten erfolgt über die
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH
Postfach 11 15 42
60050 Frankfurt am Main
Das Antragsformular für RMV-Fahrkarten finden Sie unten als PDF-Datei beigefügt.
Bitte füllen Sie den unten angefügten Antrag auf Erstattung/ Entschädigung aus. Benötigt wird außerdem die RMV-Einzelfahrkarte im Original oder die RMV-Zeitkarte in Kopie sowie alle weiteren relevanten Belege. Beim HandyTicket erfolgt der Nachweis anhand der vom RMV monatlich ausgestellten Rechnung über die Fahrkartenkäufe.
Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte gestellt wurde.
Damit Sie leichter erkennen können, ob es sich um eine RMV-Fahrkarte handelt, finden Sie nebenstehend einige Muster der gebräuchlichsten Fahrkarten mit dem Hinweis, wer die Erstattung übernimmt.
Weitere Informationen
Details finden Sie in den
Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV
Verbundübergreifende Verkehre und Fernverkehr
Wenn Sie eine andere Fahrkarte als eine RMV-Fahrkarte nutzen (zum Beispiel von der Deutschen Bahn), wenden Sie sich bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Informationen zur Erstattung und Entschädigung erhalten Sie unter
Alternative: Die 10-Minuten-Garantie
Wenn Sie mit U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im Bereich der Stadt Frankfurt, der Stadt und des Kreises Offenbach, der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg jeweils inklusive der Regionalbusse des RMV unterwegs sind, können Sie auch die 10-Minuten-Garantie in Anspruch nehmen.
Informationen zur 10-Minuten-Garantie finden Sie unter
RMV-Antragsformular












